Daran ändert sich auch nichts, wenn die unterschiedliche Verortung des Messers (auf der Küchenablage, beim Abtropfgestell fürs Geschirr, im Geschirrkorb) auf Übersetzungsfehler oder Missverständnisse zurückzuführen wären, was angesichts der in der Einvernahme vom 10. Februar 2020 durch den Beschuldigten erstellten Skizze nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann (pag. 947: Messer in der Ecke des Abtropfgestells, in dem sich das Messer auch gemäss Fotos der Tatrekonstruktion befunden hat [pag. 702]). Selbst wenn der Beschuldigte die Position des Messers konstant schilderte, vermochte er dennoch nicht nachvollziehbar zu erläutern, - ob und wie ihn I.____