Später führte der Beschuldigte hingegen aus, er habe gespürt, dass †I.________ das Messer bereits ergriffen habe (pag. 954, Z. 211). Er habe Angst gehabt, dass er das Messer ergreifen würde und ihm damit in den Bauch stechen würde (pag. 955, Z. 232 ff.). Bevor †I.________ das Messer habe ergreifen können, habe er sich dieses geschnappt (pag. 956, Z. 276 ff.). Es sei nie sein Plan gewesen, jemanden umzubringen. Er habe sich von †I.________ provoziert gefühlt und dann sei es einfach passiert (pag. 975, Z. 1142 f.). Es sei alles aus der Reaktion gekommen, weil †I.________ versucht habe, das Messer zu nehmen (pag. 1029/11, Z. 350 ff.).