Aus dem Obduktionsprotokoll bzw. der Obduktionsbilder erhellt allerdings, dass die Stichrichtung der Stichverletzung Nr. 3 (im unteren Hinterkopfbereich links, von hinten betrachtet) schräg von oben rechts nach unten links (Richtung linke Halsseite) in einem eher flachen Winkel verläuft (die Wunde selbst verläuft von oben links nach unten rechts; pag. 457; 472; pag. 609-613; vgl. Ziff. 3.2.2, 3.2.6 und 3.2.9 hiervor). Ein solcher Stichwinkel lässt sich aus der vom Beschuldigten gezeigten Position (fester Griff um den Hals von †I.________) nicht erklären.