3.2.10 hiervor). Auch den zweiten Stich in den mittleren Teil des Nackens will er senkrecht ausgeführt haben, während er †I.________ weiterhin im Unterarmwürgegriff hielt (pag. 662, Ziff. 3.2.10 hiervor). Eine senkrechte Stichrichtung wäre bei der vom Beschuldigten vorgezeigten Körperposition am wahrscheinlichsten. Aus dem Obduktionsprotokoll bzw. der Obduktionsbilder erhellt allerdings, dass die Stichrichtung der Stichverletzung Nr. 3 (im unteren Hinterkopfbereich links, von hinten betrachtet) schräg von oben rechts nach unten links (Richtung linke Halsseite) in einem eher flachen Winkel verläuft (die Wunde selbst verläuft von oben links nach unten rechts;