27 ren in die Wege geleitet. Sie und der Beschuldigte waren seit dem 1. Juni 2019 gerichtlich getrennt und lebten seit Juli desselben Jahres nicht mehr zusammen. I.________ sel. befand sich mit ihr seit September/Oktober 2019 in einer Beziehung. Der Beschuldigte schilderte sodann auch keinen Streit, bei dem es I.________ sel. (in den Worten der Verteidigung) «verjagt» habe, sondern gibt vor, I.________ sel. habe von sich aus mit den Provokationen begonnen, indem er T.________(Sprache) gesprochen habe.