Z. 116 ff.). Anders als von der Verteidigung dargestellt, haben sich denn auch nicht «zwei Männer um eine Frau gestritten», so dass von I.________ sel. eine untypische Reaktion zu erwarten wäre. Die Beziehungsverhältnisse waren im Februar 2020 klar: M.________ hatte bereits Ende 2018 ein Eheschutzverfah-