Hinzu kommt, dass I.________ sel. in beruflicher Funktion an diesem Termin teilnahm und auch unter diesem Aspekt nicht zu erwarten ist, dass er die Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten suchte. Zumal I.________ sel. sowohl von seinem privaten als auch von seinem beruflichen Umfeld als ruhiger, ehrlicher Mensch beschrieben wurde, der in Konfliktsituationen sachlich, schlichtend und nicht impulsiv reagierte (pag. 853, pag. 1890 Z. 19, pag. 1893 Z. 9 und pag. 2184 Z. 33 ff.; ähnlich: pag. 1104 Z. 48, pag. 1109 Z. 48 ff. und pag. 1147 Z. 116 ff.).