1110 Z. 84 f.). Im Hinblick auf das Zusammentreffen mit dem Beschuldigten bei der Besichtigung des Wasserschadens hatte offenbar auch I.________ sel. kein gutes Gefühl: So erwähnte er am Morgen vor dem Termin gegenüber seiner Arbeitskollegin Z.________, er habe einen schwierigen Termin und erzählte ihr die Umstände inklusive der Nachrichten, die der Beschuldigte versehentlich an M.________ geschickt hatte, wonach sich I.________ sicher nicht traue, alleine zu kommen. Z.________ erhielt dabei den Eindruck, ihm sei «wirklich nicht wohl» gewesen.