«in der Hitze des Gefechts» eine solche Lüge geäussert hätte, wie dies von der Verteidigung vorgebracht wird. I.________ sel. wusste über M.________ von der gewalttätigen Seite des Beschuldigten. Dies hat ihn schon im damaligen Zeitpunkt so stark beschäftigt, dass er sich seinen Geschwistern und Y.________ damit anvertraute (E.________: pag. 1105 Z. 100, pag. 1106 Z. 121 f. und pag. 1883 Z. 37 f.; G.________: pag. 1110 Z. 75 ff.; Y.________: pag. 1153 Z. 49 ff.). Bereits damals löste diese Schilderung beim Bruder des Beschuldigten Unbehagen aus, woraufhin er I.________ sel. mitteilte, er habe Angst um ihn (pag. 1110 Z. 84 f.).