_ habe vorher Drogen genommen, erscheint geradezu absurd. Die Erwähnung von Geschlechtsverkehr in der ehelichen Wohnung gegenüber dem Gutachter wiederum stellt eine deutliche Steigerung der angeblichen Provokation dar, welche in den Einvernahmen jedoch nie Erwähnung fand, was zu erwarten wäre, wenn der Beschuldigte diese tatsächlich gehört hätte. Auch mit Blick auf diese unterschiedlichen Äusserungen erscheinen die angeblichen Provokationen durch I.________ sel. wenig glaubhaft.