230: «Ich bin froh, dass R.________ da ist»). Auch insofern ist nicht glaubhaft, wenn der Beschuldigte sich darüber beklagt, dass er sich alleine mit I.________ sel. wiedergefunden hat. 10.4.4 Tatablauf / Verbale Konfrontation Wie bereits ausgeführt, gibt der Beschuldigte an, I.________ sel. habe ihn anlässlich der Besichtigung des Wasserschadens provoziert, indem er T.________(Sprache) gesprochen und angegeben habe, die Sprache von M.__