Den Schreiben kommt insofern nur ein eingeschränkter Beweiswert zu. Für die weitere Beweiswürdigung ist indes in erster Linie relevant, dass die Töchter die Wohnung effektiv vor dem Termin mit I.________ sel. verlassen haben und der Beschuldigte somit wusste, dass er mit diesem alleine sein würde. Es kann daher offen gelassen werden, ob der Beschuldige seine Töchter ausdrücklich zum Verlassen der Wohnung aufgefordert hat, oder ob diese von sich aus gingen.