___ und Q.________ schilderten die beiden hingegen (teilweise wortgleich), ihr Vater habe ihnen am 6. Februar 2020 nach dem Frühstück mitgeteilt, dass er später Besuch bekommen werde. Sie hätten dann die Wohnung verlassen. Er habe aber nicht gedrängt oder erwartet, dass sie gehen sollten, wenn der Termin sei (pag. 2207 f.). Diese beiden Schreiben wurden rund zweieinhalb Jahre nach der Tat verfasst und erst im oberinstanzlichen Verfahren eingereicht.