24 dann «das alles» nicht passiert wäre (pag. 937 Z. 120, pag. 938 Z. 197 f., pag. 942 Z. 352, pag. 951 Z. 56 f., pag. 968 Z. 822 und pag. 969 Z. 900 ff.). Hinsichtlich der vom Beschuldigten bestrittenen Frage, ob der Beschuldigte seine Töchter ausdrücklich aus der Wohnung schickte, um mit dem Beschuldigten alleine zu sein, liegen einerseits die Aussagen von M.________ vor, die grundsätzlich glaubhaft geschildert hat, der Beschuldigte habe den Kindern gesagt, dass er Besuch erhalten werde und alleine sein wolle (pag. 1063 Z. 338 ff.