Der Beschuldigte setzte sich in den Wochen bzw. Monaten vor der Tat intensiv mit der Beziehung zwischen M.________ und †I.________ auseinander. So schrieb er M.________ am 12. September 2019, er würde es nicht ertragen, wenn er erfahren würde, dass sie mit einem anderen schlafe (Nachricht 11; Ziff. 3.2.11 hiervor). Y.________ berichtete, †I.________ habe ihr am 3. Januar 2020 von einer Situation im Lift berichtet, anlässlich welcher der Beschuldigte zu †I.________ gesagt haben solle, er solle M.________ in Ruhe lassen (pag. 1153, Z. 84 ff.). Diese Angaben sind denn auch mit den Sprachnachrichten vom 30. Januar 2020 (Nachrichten 15 und 17;