Q.________ bestätigte, bereits um 13:00 Uhr zu ihrer Mutter gegangen zu sein und gemeinsam mit dieser um 15:30 Uhr den Zahnarzttermin wahrgenommen zu haben (pag. 1070, Zeit 08:06 ff.). Der Beschuldigte habe gewusst, dass sie zum Zahnarzt gehen müsse. Sie habe es ihm am Mittwoch gesagt (pag. 1070 f., Zeit 08:09 ff.). Währenddessen sei R.________ bei einer Kollegin gewesen, um Hausaufgaben zu machen (pag. 1071, Zeit 08:12 ff.).