1892, Z. 25 ff.). M.________ gab des Weiteren an, der Beschuldigte habe den Kindern gesagt, dass er Besuch erhalten werde und alleine sein wolle. Sie habe dies von den Kindern erfahren, wobei diese nicht gewusst hätten, wer zu Besuch kommen werde (pag. 1063, Z. 337 ff.; 1892, Z. 27 ff.; pag. 1892, Z. 34 ff.).