Gestützt auf die sichergestellte Soft Air Waffe in der Wohnung des Beschuldigten ist im Zusammenhang mit den Sprachnachrichten ferner davon auszugehen, dass er in Erwägung zog, eine echte Schusswaffe erhältlich zu machen, um †I.________ einen Schreck einzujagen sowie, dass die Besichtigung des Wasserschadens lediglich als Vorwand diente, um an ein Treffen mit †I.________ zu kommen («…ich würde gern dem Typ einen Schreck einjagen, mit meinem kann ich das nicht machen, weil es ein Spielzeug ist, nicht wahr, es ist nicht echt. Ich bin nicht blöd, [unverständlich] aber ich möchte dem Typ einen Schreck einjagen [Nachricht 1, Ziff.