M.________ gab an, am 6. Februar 2020 durch †I.________ vom Termin mit dem Beschuldigten erfahren zu haben (pag. 1031, Z. 24 ff.; pag. 1032, Z. 66 ff.). Sie habe gewusst, dass der Beschuldigte versucht habe, sich bei †I.________ wegen eines Wasserschadens zu melden (pag. 1031, Z. 26 f.). Der Beschuldigte habe †I.________ am 27. [Januar 2020] bei der Arbeit angerufen und habe gewollt, dass er die Wohnung anschauen komme (pag. 1059, Z. 159). Am 1. Februar [2020] sei sie mit †I.________ zusammen gewesen und dieser habe ihr gesagt, dass der Beschuldigte ihn wegen des Wasserschadens angerufen habe (pag. 1059, Z. 161 f.).