20 2020 vorgeworfen, sich seit mehr als zwei Jahren «mit dem Typ zu vergnügen» (pag. 232). Gleichzeitig äusserte er aber am 30. Januar 2020 gegenüber AB.________ «…das muss angefangen haben, nachdem sie von hier weggegangen ist in die neue Wohnung, wo sie jetzt ist. Sie hat sich dem Kerl hingegeben, aber sie wohnte nicht mehr hier in der Wohnung» (pag. 228) und gab in der Einvernahme vom 10. Februar 2020 an, er sei bis zum Gespräch mit I.________ sel. am 6. Februar 2020 davon ausgegangen, das Verhältnis habe erst nach der Trennung begonnen (pag.