sel. erst nach dem Auszug von M.________ aus der ehelichen Wohnung begann, mithin im Zeitraum September/Oktober 2019. Davon ging offenbar auch der Beschuldigte aus. Zwar sagte er in den späteren Einvernahmen, er habe von einer Freundin resp. einer befreundeten t.________ Familie gehört, die Beziehung laufe seit der grossen Renovation der Wohnungen, welche vor fünf Jahren angefangen habe. Sie hätten ihm das in der ersten Januarwoche [2020] gesagt (pag. 993 Z. 38, pag. 994 Z. 89 und pag. 1029/5 Z. 138 ff.). Auch hatte er M.________ am 18. Januar