_ nicht die Wahrheit gesagt hat. Zum anderen gab E.________ an, ihr Bruder habe damals noch eine andere AC.________ (Staatsangehörige) gekannt und sei sich nicht sicher gewesen, welches die richtige Frau sei (pag. 1105 Z. 84 ff.). Die Erwähnung dieses Kontakts mit einer anderen Frau sowie der Unsicherheit von I.________ sel. wirkt einerseits aus dem Leben gegriffen und gebührt dem Verstorbenen gleichzeitig nicht besonders zum Vorteil, was für ihre Glaubhaftigkeit sprich. Hinzu kommt, dass auch der Bruder des Beschuldigten erwähnte, es habe noch eine weitere AC.________(Staatsangehörige) gegeben, die I.________ sel. «gerne gemocht» habe (pag. 1112 Z. 205).