Sodann beschrieb der Beschuldigte selbst, wie er in der Wohnung von M.________ einen Liebesbrief von I.________ sel. «entdeckt habe», als er die Kinder zu ihr nach Hause gebracht habe (pag. 936 Z. 73 ff.). Es sei damals nur Q.________ zu Hause gewesen. Er habe den Brief beim Kleiderschrank hängen sehen. Er habe ein Foto von dem Brief gemacht. Das sei der Moment, in dem er erfahren habe, dass die beiden zusammen gewesen seien (pag. 973 Z. 1062 ff. und pag. 1029/8 Z. 243 ff.). Auch diese Episode steht im Widerspruch zu der Beteuerung des Beschuldigten, wonach er nicht eifersüchtig gewesen sei und M.________ nicht kontrolliert habe. Die starke gedankliche Beschäftigung mit M.___