Dieser Eindruck wird verstärkt durch die von der Vorinstanz ebenfalls zitierten Chatnachrichten zwischen dem Beschuldigten und M.________ aus den Monaten nach der Trennung, in denen M.________ dem Beschuldigten unter anderem vorwarf, sie geschlagen und psychisch zerstört zu haben, worauf der Beschuldigte zugab, sie nicht korrekt behandelt zu haben und lediglich in Bezug auf einen konkreten Vorfall angab, sie nicht geschlagen zu haben (pag. 233). Ebenfalls per Chat- Nachricht teilte der Beschuldigte M.________ am 12. September [2019] mit, er würde es nicht ertragen, wenn er erfahren würde, dass sie mit jemand anderem schlafe (pag.