wonach der Beschuldigte ihren ersten Versuch, Ende 2018 aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen verhindert habe, indem er sich geweigert habe, den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen; und wonach der Beschuldigte nach der Trennung eifersüchtig gewesen sei und immer wieder den Kontakt zu ihr gesucht und sie beschimpft und bedroht habe (pag. 1032 Z. 74 ff. und Z. 92 ff.,