928 Z. 149 ff.]) konsequent zu lügen und plausible, alternative Erklärungen für verdächtige Umstände (z.B. den Benzinkanister) vorzubringen, ist für die Beurteilung der weiteren Aussagen des Beschuldigten relevant. Dies gilt insbesondere für die Würdigung seiner Aussagen zum konkreten Tatablauf und seinem Vorwurf der Provokation und des Angriffs an den getöteten I.________ sel. Es ist