Um 19:30 Uhr wurde der Beschuldigte «aufgrund diverser Unstimmigkeiten und Unklarheiten» vorläufig festgenommen (pag. 375 f.). Es mag nachvollziehbar sein, dass sich der Beschuldigte vor dem Eingestehen eines Tötungsvorwurfs von seinem Verteidiger beraten lassen wollte und daher nicht vor Ort und Stelle bei der vorläufigen Festnahme ein umfassendes Geständnis ablegte. Dennoch fällt im Abgleich mit seinem späteren Geständnis auf, wie konsequent, unverfroren und teilweise gar überheblich der Beschuldigte in den ersten beiden Befragungen sowie anlässlich der Begegnungen mit der Polizei am 6. Februar 2020 log.