Des Weiteren fehlte beim Beschuldigten im Schlafzimmer das sich normalerweise auf dem Bett befindende Vlies sowie die sich auf dem Balkon befindende Grillhülle, welche er beide zum Verpacken des Leichnams verwendete. Ebenso konnte ein typenähnlicher Plastiksack, wie der am Kopf von †I.________ Vorgefundene, im Schlafzimmer des Beschuldigten aufgefunden werden, sowie gelbes und silberfarbenes Klebeband (Ziff. 3.2.8 hiervor).