Der Beschuldigte bestreitet ferner sein kontrollierendes und gewalttätiges Verhalten gegenüber M.________ sowie, zum Nachteil von †I.________ aus Eifersucht gehandelt zu haben. Des Weiteren bestreitet er, die Tat geplant zu haben und macht geltend, †I.________ sei derjenige gewesen, der ihn provoziert habe und im Laufe einer Auseinandersetzung nach einem Messer gegriffen habe. Bestritten wird von ihm zudem, †I.________ einen Plastiksack über den Kopf gestülpt und diesen damit erstickt zu haben. Das Verpacken, Abtransportieren und Verbrennen des Leichnams von †I.________ wird vom Beschuldigten hingegen nicht bestritten.