_ zu eliminieren und mit dem Tod zu bestrafen und damit indirekt auch die Ehefrau zu bestrafen, die ihn verlassen hatte. Auch die Art der Tatausführung und des Nachtatverhaltens sei besonders verwerflich (kaltblütig, gefühlskalt, zustechen von hinten, körperlich unterlegenes und widerstandsunfähiges Opfer, grausames Ersticken, als mit Messer zugefügte Verletzungen nicht zur zeitnahen Handlungsunfähigkeit/zum Tod führten). Für das Nachtatverhalten wurde auf den Vorwurf gemäss Ziff.