am Kragen gepackt, ihn mit dem linken Arm in den Unterarmhaltegriff (Schwitzkasten) genommen und ihm mit einem Messer drei Stichverletzungen im Nacken und mindestens zwei weitere Stichverletzungen am Rumpf zugefügt. Danach habe er dem sich auf dem Boden in Bauchlage befindenden I.________ sel. eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt, welche er im Halsbereich mit silberfarbenem Tape befestigt habe. Anschliessend habe er I.________ sel. in eine Grillhülle eingepackt und mit zwei Vliesen umwickelt, die er mit gelbem und silbernem Klebeband stabilisiert habe. Diese Vorgehensweise habe zum Tod von I.________ sel. geführt.