StPO befragt. Als Folge davon werden die Berichte zu den beiden Gesprächen im genannten Berichtsrapport als unverwertbar erachtet und in der nachfolgenden Beweiswürdigung nicht berücksichtigt. III. Sachverhalt und Beweiswürdigung 9. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 2001 ff., S. 15 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).