8. Informelle Befragungen von Q.________ und R.________ Am 7. Februar 2020 hat die Polizei mit den Töchtern des Beschuldigten «informelle Gespräche» geführt, welche über den Berichtsrapport vom 7. Februar 2020 Eingang in die Akten gefunden haben (pag. 860 ff.). Obwohl der Vater der beiden am Vorabend vorläufig festgenommen worden war und somit als Tatverdächtiger im Fokus stand, wurden die beiden damals minderjährigen Mädchen ohne Hinweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäss Art. 168 Abs. 1 Bst. c StPO befragt.