Aufgrund des Verschwindens von I.________ sel. nach dem Termin mit dem Beschuldigten, dem ausgeschalteten Telefon, dem immer noch vor der Liegenschaft parkierten Auto, der bekannten Beziehungskonstellation und der Tatsache, dass auf den Überwachungskameras der Liegenschaft nicht ersichtlich war, dass I.________ sel. das Haus nach dem Termin mit dem Beschuldigten wieder verlassen hätte, war bereits zu einem frühen Zeitpunkt das Schlimmste zu befürchten und es lagen zahlreiche Verdachtsmomente für ein schweres Delikt vor. Sowohl die rechtliche Grundlage (Art.