7. Sichergestelltes Videomaterial Bei der Anhaltung des Beschuldigten im Zusammenhang mit dem ihm vorgeworfenen Tötungsdelikt wurde sein Mobiltelefon sichergestellt und ausgewertet. Dabei wurden im Fotoordner auf dem Mobiltelefon insgesamt zehn Videos festgestellt, welche Gewalt an Menschen und Tieren zeigen. Die Darstellungen weisen inhaltlich keinen Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom 6. Februar 2020 auf. Auf sämtliche Videos wurde zuletzt am 15. Februar 2019 zugegriffen (pag. 1171 ff.). Der Fund dieser Videos führte zum Vorwurf der Gewaltdarstellungen gemäss Ziff. I.3 der Anklageschrift.