2207 f.). In der Berufungsverhandlung wurden der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin 2 erneut einvernommen (pag. 2183 ff. und pag. 2186 ff.). 5. Anträge der Parteien 5.1 Anträge der Verteidigung Die Verteidigung beantragte in der Berufungsverhandlung was folgt (pag. 2209 f.; Hervorhebungen im Original): 1. Rechtskraft Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10.06.2022 in Bezug auf die folgenden Punkte in Rechtskraft erwachsen ist: - Ziff. I.2 (Schuldspruch wegen Störung des Totenfriedens und Verurteilung zu den Verfahrenskosten),