4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 22. April 2022 [pag. 2172 f.]), ein Führungsbericht der JVA P.________ (datierend vom 18. April 2024 [pag. 2166 ff.]) und beim Staatssekretariat für Migration (nachfolgend: SEM) ein aktueller Bericht hinsichtlich der Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung (datierend vom 20. März 2024 [pag. 2162 f.]) eingeholt. Auf Antrag der Verteidigung wurden an der Berufungsverhandlung die beiden eingereichten Schreiben der Töchter des Beschuldigten zu den Akten erkannt (pag. 2181 f. und pag. 2207 f.).