3. Haft Der Beschuldigte wurde am 6. Februar 2020 vorläufig festgenommen und mit Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 10. Februar 2020 in Untersuchungshaft versetzt (pag. 7 und pag. 42). Mit Verfügung vom 8. Juni 2020 wurde dem Beschuldigten der beantragte, vorzeitige Strafvollzug gewährt (pag. 152). Dieser wurde am 7. Oktober 2020 mit Eintritt in die Justizvollzugsanstalt (nachfolgend: JVA) P.________ angetreten und der Beschuldigte befindet sich seither dort im Langzeitvollzug (pag. 153/6 f.).