Er teilte mit, die Berufung beziehe sich auf die Schuldsprüche wegen Mordes und Gewaltdarstellungen, gegen die Bemessung der Strafe, die Landesverweisung sowie die Zivilpunkte. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 23. Juni 2023 auf die Erklärung der Anschlussberufung und teilte innert Frist mit, es werde kein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten beantragt (pag. 2122 f.). Rechtsanwalt D.________ teilte mit Eingabe vom 28. Juni 2023 mit, namens und im Auftrag seiner Klientschaft – C.____