1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 2. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 3. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 1 Mobiltelefon Samsung Galaxy S8 (G950F; Verz.-Nr. 1) - 1 Pistole Softair V891 schwarz 4 4. Folgende Gegenstände werden nach Rechtskraft des Urteils entsorgt: