Die Untersuchungshaft von 244 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 7. Oktober 2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. zu einer Landesverweisung von 15 Jahren. 3. zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 31'600.00 und Auslagen von CHF 45'110.45, insgesamt bestimmt auf CHF 76'710.45 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). […] II. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und 47 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO weiter verurteilt: