Schliesslich erachtet die Kammer den Aufwand von 15 Minuten für die Terminumfrage vom 26. April 2024 als ausreichend, weshalb die zweite Position von 10 Minuten für dieselbe Terminumfrage gestrichen wird («Schreiben an Gericht (Terminumfrage)»). Die weiteren, das Berufungsverfahren betreffenden Aufwände (ab dem Studium der Urteilsbegründung) werden wie beantragt gesprochen. Es verbleibt damit ein zu entschädigender Aufwand von 26 Stunden. Die geltend gemachten Auslagen von CHF 195.30 sind nicht zu beanstanden. Für die genauen Zahlen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Der Kanton Bern kann von A.______