Es sind folgende Anpassungen vorzunehmen: Eine Kürzung um 2 Stunden erfolgt aufgrund der kürzeren Verhandlungsdauer, weitere 1.5 Stunden aufgrund des Wegfalls der mündlichen Urteilseröffnung. Ferner sind die ersten, mit je 10 Minuten veranschlagten 5 Positionen bereits mit den von der Vorinstanz zugesprochenen Abschlussarbeiten abgegolten. Schliesslich erachtet die Kammer den Aufwand von 15 Minuten für die Terminumfrage vom 26. April 2024 als ausreichend, weshalb die zweite Position von 10 Minuten für dieselbe Terminumfrage gestrichen wird («Schreiben an Gericht (Terminumfrage)»).