Der Beschuldigte wird im Ergebnis somit zur Bezahlung einer Genugtuung an die Straf- und Zivilklägerin von CHF 3'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 6. März 2021 verurteilt. 25.3 Kosten im Zivilpunkt Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VI. Kosten und Entschädigung