Die Straf- und Zivilklägerin befand sich vom 29. April bis 17. Mai 2021, mithin nur kurz nach den fraglichen Vorfällen, in stationärer Behandlung und ab dem 1. Juni 2021 in ambulanter Therapie (pag. 74). Das Auftreten der Straf- und Zivilklägerin vor oberer Instanz zeigte sodann anschaulich, dass sie nach wie vor unter den Folgen der Vorfälle leidet. Wie sie schliesslich im Rahmen ihrer Einvernahme angegeben hat, wurde mit der Traumabewältigung bis zum Abschluss des Strafverfahrens zugewartet (pag. 654 Z. 37 f.).