In der Literatur werden für Sexualdelikte mittleren Schweregrades wie sexuelle Nötigungen ohne Penetration Summen von CHF 3'000.00 bis CHF 5'000.00 erwähnt. In leichten Fällen soll von einer Basisgenugtuung abgesehen und die Genugtuung nach richterlichem Ermessen bemessen werden (HÜTTE KLAUS, Genugtuungsrecht – Grundlagen zur Bestimmung der Genugtuung – Band 1, Genugtuung als Folge von Tötung oder Sexualdelikten, 2013, S. 175).