Für die von der Verteidigung auch oberinstanzlich in den Raum gestellte These der präkonstitutionellen Disposition finden sich keine Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise. Die genügend belegte Schadenersatzforderung der Straf- und Zivilklägerin von CHF 2'326.45 ist damit zu sprechen und der Beschuldigte entsprechend zur Bezahlung zu verurteilen.