44 ihr gesagt habe, was sie ihrer Mutter in dieser Zeit bieten könne (pag. 655 Z. 26 ff.). Ebenso hat die Straf- und Zivilklägerin die Auswirkungen der Taten auf ihr Verhalten und ihre Psyche anschaulich und emotional geschildert (zuletzt pag. 655 Z. 10 ff.). Für die von der Verteidigung auch oberinstanzlich in den Raum gestellte These der präkonstitutionellen Disposition finden sich keine Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise.