43 ihre Schwangerschaft (pag. 411 f.). Der Bericht über die psychologisch-psychotherapeutische Behandlung der Privatklägerin vom 15.03.2021 bis am 24.03.2021 von Dr. phil. AB.________, bestätigt lediglich implizit eine natürliche Kausalität zwischen den sexuellen Übergriffen und der diagnostizierten der akuten Belastungsstörung (pag. 109 f.). Hingegen bestätigt der psychiatrisch-psycho- therapeutischer Bericht von phil. lic. AC.________ und Dr. med.