24. Schadenersatz 24.1 Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 511 f.; S. 62 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 24.2 Subsumtion Der Straf- und Zivilklägerin wurde vorinstanzlich mit folgender Begründung Schadenersatz von CHF 2'326.45 zugesprochen (pag. 513 f.; S. 64 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):